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Ratgeber · Deeskalation & Nachsorge

Übergriffe im ÖPNV: Schutz für Fahr-, Prüf- und Servicepersonal

Was Verkehrsunternehmen gegen Übergriffe in Bus und Bahn tun müssen, wie ein Vorfall gemeldet wird und was Betroffenen danach hilft – kurz erklärt, mit Ablauf.

Martin Minx
Arbeits- und Organisationspsychologe
Stand: Oktober 2026ca. 5 Minuten Lesezeit

Inhalt

  • Wo entstehen Konflikte in Bus und Bahn?
  • Was muss der Arbeitgeber tun?
  • Was bringt eine Schulung in Deeskalation?
  • Wie wird ein Übergriff gemeldet?
  • Was hilft Betroffenen danach?
  • Ablauf nach einem Übergriff in sechs Schritten
  • Häufige Fragen
  • Quellen
Inhalt +
  • Wo entstehen Konflikte in Bus und Bahn?
  • Was muss der Arbeitgeber tun?
  • Was bringt eine Schulung in Deeskalation?
  • Wie wird ein Übergriff gemeldet?
  • Was hilft Betroffenen danach?
  • Ablauf nach einem Übergriff in sechs Schritten
  • Häufige Fragen
  • Quellen

Kurz gesagt

  • Im Fahr-, Prüf-, Sicherheits- und Kundendienst kommt es zu Übergriffen durch Fahrgäste und Dritte – von Beleidigungen über Anspucken bis zu körperlichen Angriffen.
  • Der Arbeitgeber beurteilt diese Gefährdung und legt Schutzmaßnahmen fest, oft mehrere zusammen.
  • Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit wird ein Übergriff als Arbeitsunfall angezeigt. Nach seelisch schwer belastenden Ereignissen empfiehlt die Unfallversicherung eine Meldung auch ohne Pflicht.
  • Danach helfen geschulte Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer – möglichst noch am Ereignisort und nach einem schriftlichen Konzept.

Wo entstehen Konflikte in Bus und Bahn?

Konflikte entstehen vor allem:

  • beim Durchsetzen von Beförderungsbedingungen und Tarifen
  • beim Schlichten von Streit zwischen Fahrgästen
  • nach Betriebsstörungen und bei Großveranstaltungen
  • beim Verlassen des Fahrzeugs an Endstellen
  • bei der Fahrscheinprüfung

Je nach Schwere kann ein Übergriff zu langen Ausfallzeiten führen, bis hin zur Fahrdienstuntauglichkeit.

Was muss der Arbeitgeber tun?

Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie erfasst die Gefährdung durch Fahrgäste und Dritte, besonders für Beschäftigte mit viel Kontakt zur Öffentlichkeit. Der Umgang mit übergriffigen Kundinnen und Kunden ist auch eine psychische Belastung und gehört in die GB Psych. Werten Sie nicht nur Unfälle aus, sondern fragen Sie die Beschäftigten, wo es im Netz schwierig ist.

Technische Maßnahmen gehen grundsätzlich vor, Maßnahmen für einzelne Personen kommen zuletzt. Gegen Übergriffe lassen sich technische Lösungen aber nur eingeschränkt umsetzen. Organisatorische Maßnahmen haben deshalb größere Bedeutung.

  1. 1Technischetwa eine Scheibe oder Kabine am Fahrerplatz und im Kundendienst; ein Notruf mit Standort an die Leitstelle, den Dritte nicht bemerken; gute Beleuchtung und Funk für besonders gefährdete Beschäftigte
  2. 2Organisatorischetwa Fahrscheinprüfung mindestens zu zweit, in heiklen Gebieten mit größeren Teams, Polizei oder Sicherheitsdienst; im offenen Kundenzentrum mehrere Plätze besetzen, keine Alleinarbeit; nach Einbruch der Dunkelheit an Orten mit wenig Publikum möglichst keine Arbeiten außerhalb des Fahrzeugs
  3. 3Personenbezogenetwa sorgfältige Auswahl, gute Ausbildung, passende Ausrüstung

Die Dienstanweisung muss deutlich machen: Die eigene Gesundheit geht vor Sachwerten und vor dem Festhalten von Tätern.

Beziehen Sie Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte aus dem Fahrdienst ein; der Betriebsrat bestimmt mit. Dokumentieren Sie Ergebnis und Maßnahmen und prüfen Sie regelmäßig, ob sie wirken. Nach Unfällen wird die Beurteilung aktualisiert.

Was bringt eine Schulung in Deeskalation?

Information und Schulung befähigen Beschäftigte, Konflikte zu vermeiden oder so zu steuern, dass sie nicht in Angriffe umschlagen. Ab einer bestimmten Stufe ist Deeskalation aber nicht mehr möglich. Angemessenes Verhalten kann Übergriffe nicht ganz verhindern, ihre Zahl aber deutlich senken.

Für Linienbusfahrerinnen und -fahrer und für den Prüfdienst empfiehlt die VBG ein eigenes Deeskalationstraining mit regelmäßiger Auffrischung. Das Thema gehört auch in die jährliche Unterweisung, etwa das Verhalten bei Überfällen im Fahrzeug.

Zwei Grundregeln:

  • freundlich, aber bestimmt auftreten
  • Abstand halten, um vor plötzlichen Angriffen geschützt zu sein

Wie wird ein Übergriff gemeldet?

Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit zeigt das Unternehmen den Unfall binnen drei Tagen an, nachdem es davon erfahren hat. Die Unfallanzeige fragt ausdrücklich nach einem Gewaltereignis, etwa einem körperlichen oder sexuellen Übergriff.

Auch seelische Folgen zählen: Ereignisse, die schwere psychische Beeinträchtigungen auslösen können, werden formal wie ein Arbeitsunfall behandelt – auch für Beschäftigte, die nur zugesehen haben. Die Unfallversicherung empfiehlt dringend, solche Ereignisse auch ohne Meldepflicht formlos zu melden, mit Einwilligung der betroffenen Person. Nach Meldung und Prüfung kann sie in der Regel innerhalb einer Woche psychotherapeutische Hilfe organisieren.

Was hilft Betroffenen danach?

Schwere Übergriffe lassen sich oft nicht verhindern. Umso wichtiger ist es, die Folgen gering zu halten. Die Erstbetreuung beginnt möglichst innerhalb weniger Stunden, am besten am Ereignisort. Es kommt darauf an, sich zu kümmern und die Person nicht allein zu lassen.

Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer:

  • nehmen Kontakt auf und holen bei Bedarf ärztliche Hilfe
  • beruhigen und schirmen vor Umstehenden und Presse ab
  • schützen vor unbedachten Aussagen gegenüber der Polizei
  • begleiten zur Ärztin oder zum Arzt oder nach Hause

Klappt die Erstbetreuung vor Ort nicht, meldet sich das Unternehmen selbst, spätestens am nächsten Werktag.

Erstbetreuung leisten geschulte, freiwillige Beschäftigte oder ein externer Dienst. Die Ausbildung umfasst 16 Unterrichtseinheiten, alle zwei Jahre folgt eine Auffrischung.

Bei der Rückkehr helfen begleitete Fahrten, vorübergehend andere Aufgaben oder auf Wunsch andere Strecken – als Hilfe, nicht als Überwachung. Halten Sie das Betreuungskonzept schriftlich fest und stimmen Sie es mit dem Betriebsrat ab.

Ablauf nach einem Übergriff in sechs Schritten

  1. 1

    Notruf absetzen

    Leitstelle, bei Bedarf Rettungsdienst oder Polizei.

  2. 2

    Erste Hilfe leisten und dokumentieren

    Nach einem Arbeitsunfall zur Durchgangsärztin oder zum Durchgangsarzt.

  3. 3

    Erstbetreuung alarmieren

    Abschirmen, kümmern, nicht allein lassen.

  4. 4

    Meldekette starten

    Leitung, Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, bei Bedarf Betriebsarzt.

  5. 5

    Unfall melden

    Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit mit der Unfallanzeige, sonst formlos mit Einwilligung.

  6. 6

    Nachsorgen und lernen

    Kontakt halten, Rückkehr begleiten, Gefährdungsbeurteilung prüfen.

Häufige Fragen

Ist die VBG für unser Verkehrsunternehmen zuständig?+

Für viele ja. Die VBG betreut ÖPNV und Bahnen als eigene Branche, etwa städtische Verkehrsbetriebe und Linienbusverkehre; seit 2010 gehören die früheren Mitglieder der BG BAHNEN dazu. Verbindlich ist der Bescheid, mit dem Ihr Unfallversicherungsträger seine Zuständigkeit festgestellt hat.

Lohnt es sich, auch Beleidigungen und Drohungen zu erfassen?+

Ja. Die VBG zählt auch Beleidigungen und Drohungen zu den Übergriffen. Auch solche Hinweise im Vorfeld zeigen in der Gefährdungsbeurteilung, wo Schutz nötig ist.

Unterstützt die VBG beim Aufbau der Erstbetreuung?+

Ja. Sie berät zum Betreuungskonzept und bietet Seminare an. Unter Bedingungen übernimmt sie für die Branche ÖPNV/Bahnen die Kosten der Referentinnen und Referenten für die Ausbildung im Betrieb.

So hilft die App

Beschäftigte melden Beschimpfungen, Bedrohungen und Übergriffe per Link oder QR-Code – auf Wunsch des Unternehmens auch ohne Namen. Eigene, geschulte Peers Ihrer Organisation bieten ein vertrauliches Gespräch an; die App koordiniert. HealthyWork Solutions betreut nicht selbst. Die Auswertung zeigt, wo und wann sich Vorfälle häufen. Ein Vorfall lässt sich als Arbeitsunfall erfassen, ohne Inhalte der Betreuung. Als Beratung bieten wir außerdem die Deeskalationsausbildung (Training zum Umgang mit Übergriffen und Gewalt: Deeskalation, Eigenschutz und Handlungssicherheit für Mitarbeitende) und die Peer-Ausbildung (Qualifizierung kollegialer Ansprechpersonen in drei Stufen) an.

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Quellen

  1. VBG: „Betrieb von Bussen und Bahnen – sicher und gesund. Leitfaden für die Prävention in Verkehrsunternehmen“, Version 1.1, Stand April 2022
  2. VBG: warnkreuz SPEZIAL Nr. 2 „Trauma und Psyche – Betreuung von Beschäftigten in Verkehrsunternehmen nach traumatischen Ereignissen“, Version 4.1, Stand März 2026
  3. DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall! Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“, Ausgabe März 2025
  4. VBG: „Sicherheitsmaßnahmen gegen Übergriffe Dritter in Verkehrsunternehmen“ (bisher BGI 5039), Stand März 2009, Version 1.0/2010-10
  5. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3, 4, 5 und 6
  6. Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), § 136 und § 193
  7. Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), § 4 Abs. 2 Nr. 9a, Fassung vom 23.10.2024
  8. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (2013), § 4 Abs. 1 und § 24 Abs. 6
  9. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Abs. 1 Nr. 7

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