Inhalt
Kurz gesagt
- Peers sind geschulte Kolleginnen und Kollegen. Nach einem Übergriff oder einem anderen belastenden Ereignis kümmern sie sich möglichst sofort um Betroffene und lotsen weiter – ohne psychologische Beratung oder Therapie.
- Peers arbeiten freiwillig, sind belastbar, vertrauenswürdig und kennen ihre Grenzen.
- Der Standard der DGUV sieht 16 Unterrichtseinheiten Ausbildung vor und alle zwei Jahre 8 zur Auffrischung.
- Peers brauchen einen festen Platz im schriftlichen Betreuungskonzept: mit Meldeweg, Koordination und Entlastung für sie selbst.
Was ist kollegiale Erstbetreuung?
Der Fachbegriff lautet betriebliche psychologische Erstbetreuung. Gemeint ist eine kurze, strukturierte, aber nicht-therapeutische Unterstützung nach einem traumatischen Ereignis bei der Arbeit, etwa einem tätlichen Angriff, einer Drohung oder einem schweren Unfall. Der Arbeitgeber bietet sie an, qualifizierte Laien leisten sie – hier Peers genannt.
Ziel ist, dass akute Stressreaktionen nicht stärker werden und Betroffene wieder Orientierung und Sicherheit finden. Fehlende soziale Unterstützung gilt als bedeutender Risikofaktor für psychische Erkrankungen nach solchen Ereignissen. Die gesetzliche Unfallversicherung hält die Erstbetreuung grundsätzlich für sinnvoll, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Nicht zu verwechseln:
- Kollegiale Erstbetreuung: unmittelbar nach einem traumatischen Ereignis bei der Arbeit.
- Sogenannte „psychische erste Hilfe“: Sensibilisierung für psychische Probleme und Krisen aus allen Lebensbereichen.
- Erste Hilfe: medizinische Versorgung von Verletzten, bis Rettungsdienst oder medizinisches Personal übernehmen.
Was tun Peers – und was nicht?
Peers kommen möglichst sofort, am besten an den Ort des Geschehens, sonst bis zu 48 Stunden danach.
Das tun Peers:
- Kontakt aufnehmen und die Person vom Ort des Geschehens wegbringen
- abschirmen, etwa vor Passanten oder Medien
- beruhigen, zuhören und reden, wenn die Person es möchte
- erklären, wie es weitergeht
- Angehörige nur nach Absprache informieren
- zur Durchgangsärztin oder zum Durchgangsarzt begleiten, bei Bedarf psychotherapeutische Akuthilfe holen
- Vorgesetzte informieren und eine Meldung an die Unfallversicherung anstoßen
Das tun Peers nicht:
- psychologisch beraten oder therapieren
- tief nachfragen – das kann erneut traumatisieren. Aufarbeitung gehört, wenn nötig, in eine spätere Psychotherapie.
- nach Schuld fragen, verharmlosen, Ratschläge geben oder eigene Geschichten erzählen
- ein Gespräch erzwingen
Wer zunächst keine Hilfe möchte, bleibt trotzdem nicht allein: Eine betreuende Person, am besten ein Peer, hält Kontakt, etwa durch Anrufe.
Wer eignet sich als Peer?
Nach dem Standard der DGUV bringen Peers mit:
- eine stabile Persönlichkeit, Souveränität und Belastbarkeit
- Kenntnis der eigenen Grenzen und ein klares Rollenverständnis
- Einfühlungsvermögen sowie Kontakt-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Vertrauenswürdigkeit und Akzeptanz bei Beschäftigten und Führungskräften
- Freiwilligkeit
Wie viele Peers nötig sind, hängt von Zahl und Schwere möglicher Ereignisse, der Zahl der Beschäftigten, den Standorten und den Schichten ab. Zu viele Einsätze überfordern, zu wenige lassen keine Erfahrung wachsen. Auch externe Dienstleister können die Erstbetreuung übernehmen, nach denselben Standards.
Wie sieht eine gute Ausbildung aus?
- Umfang: 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, höchstens 12 Teilnehmende.
- Inhalte: Stress- und Belastungsreaktionen, Gesprächsführung in Krisen, Umgang mit Zeuginnen, Zeugen und Angehörigen, Abgrenzung zur Therapie, eigene Rolle und Grenzen, Selbstschutz, rechtliche Grundlagen, Notfallplan und Unfallanzeige.
- Methoden: vor allem praktische Übungen, Rollenspiele und Simulationen.
- Ausbildende: Universitätsabschluss in Psychologie oder einem gleichwertigen Fach, Weiterbildung in Notfallpsychologie und mindestens drei Jahre Erfahrung in der Erstbetreuung oder der Behandlung traumatisierter Menschen.
Wie binden Sie Peers in das Nachsorgekonzept ein?
Der Arbeitgeber legt ein Betreuungskonzept fest, das schriftlich vorliegen sollte. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unterstützen, die Interessenvertretung wird einbezogen. Bewährt hat sich eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Das Konzept gilt bei jedem Vorfall, auch wenn jemand nicht belastet wirkt.
Ablauf in fünf Schritten:
Rolle festlegen
Aufgaben, Ausstattung und Schutz der Peers beschreiben.
Meldeweg klären
Wer ruft die Peers? Namen und Kontakte stehen im Notfallplan, den alle kennen.
Erreichbarkeit sichern
Peers sind während der Betriebszeit erreichbar und können ihren Arbeitsplatz verlassen. Vertretungen sind geregelt.
Koordination benennen
Eine Person führt die Informationen zusammen, hält Kontakt zur Unfallversicherung und dokumentiert.
Unterweisen und prüfen
Alle Beschäftigten kennen das Konzept. Es wird regelmäßig ausgewertet und angepasst, etwa im Arbeitsschutzausschuss.
Wie bleiben Peers selbst gesund?
Einsätze können auch Peers belasten. Danach brauchen sie Gesprächsangebote wie Supervision oder Erfahrungsaustausch. Alle zwei Jahre folgt eine Auffrischung mit 8 Unterrichtseinheiten, mit Vertiefung im Selbstschutz.
Wann übergeben Peers an Fachleute?
Erstbetreuung ist kurz. Dazu gehört, an weitere Hilfen zu vermitteln.
- Bei Verletzungen: Erste Hilfe, dann zur Durchgangsärztin oder zum Durchgangsarzt.
- Bei anhaltender Belastung: Bleibt jemand stark belastet, regt der Peer eine therapeutische Betreuung an. Auch Betriebsärzte oder Notfallpsychologen helfen weiter.
- Über die Unfallversicherung: Nach einer Unfallanzeige oder einer formlosen Meldung kann sie in der Regel innerhalb einer Woche psychotherapeutische Hilfe organisieren. Bis zu fünf erste Sitzungen gibt es, ohne vorher zu prüfen, ob die Beschwerden vom Ereignis kommen. Die formlose Meldung empfiehlt die DGUV dringend auch ohne Arbeitsunfähigkeit, wenn eine Behandlung nötig ist.
Häufige Fragen
Muss ein Betrieb Peers haben?
Wo die Gefahr traumatischer Ereignisse hoch ist, muss der Arbeitgeber die Folgen so gering wie möglich halten. Kollegiale Erstbetreuung ist dafür eine mögliche Maßnahme. Was nötig ist, zeigt die Gefährdungsbeurteilung.
Was gilt für die Vertraulichkeit?
Datenschutz und Schweigepflicht gehören zur Ausbildung. Legen Sie im Konzept fest, wer worüber informiert wird. Angehörige informiert der Peer nur nach Absprache. Eine formlose Meldung braucht die Einwilligung der betroffenen Person.
Kann das nicht die Führungskraft übernehmen?
Sie sorgt dafür, dass Betroffene Hilfe angeboten bekommen. Weil sie nach einem Vorfall meist zugleich die Arbeit organisieren muss, empfiehlt die DGUV eigens ausgebildete Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer.
Gibt es Unterstützung bei den Kosten?
Die BGW kann die Qualifizierung für ihre Mitgliedsbetriebe bei von ihr ausgewählten Instituten fördern, wenn der Betrieb mit dem „BGW Orga-Check plus“ gut etablierte Strukturen für Sicherheit und Gesundheit nachweist. Fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
So unterstützen wir
Mit der Peer-Ausbildung qualifizieren wir kollegiale Ansprechpersonen in drei Stufen: Basis-Peer (Grundlagen der psychischen Ersten Hilfe und Gesprächsführung), Aufbau-Peer (Betreuung nach Übergriffen und Gewaltereignissen, akute Belastungsreaktionen erkennen, Grenzen kollegialer Hilfe kennen), Senior-Peer (Fallberatung und Anleitung anderer Peers, Koordination der Betreuung, Vermittlung an professionelle Hilfe), dazu Supervision und Auffrischungskurse. Im App-Modul Deeskalation & Nachsorge bieten eigene, geschulte Peers Ihrer Organisation ein vertrauliches Gespräch an und die App koordiniert die Betreuung – HealthyWork Solutions betreut nicht selbst.
Quellen
- DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall! Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“, Ausgabe März 2025 (enthält seitdem auch die frühere DGUV Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen“)
- DGUV Fachbereich AKTUELL FBGIB-009 „Betriebliche psychologische Erstbetreuung nach traumatischen Ereignissen, sogenannte ‚psychische erste Hilfe‘ und Erste Hilfe: Was ist was?“, Stand 27.06.2025
- DGUV Information 207-012 „Traumatische Ereignisse in Gesundheitsberufen“, Ausgabe März 2022
- DGUV Information 207-025 „Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“ (2018)
- DGUV Grundsatz 306-001 „Traumatische Ereignisse – Prävention und Rehabilitation“, Ausgabe Oktober 2017
- BGW: „Kliniken – Mindeststandard für die Gewaltprävention in der Notaufnahme“ (2025)
- BGW 08-00-006 „Umgang mit Gewalt und Belästigung – Deeskalationstraining und kollegiale Erstbetreuung“, Stand 08/2025
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 4 und § 5