Inhalt
Kurz gesagt
- Eine gute Schulung spannt einen Bogen: Ursachen und Warnzeichen erkennen, mit Worten und Körpersprache deeskalieren, sich schützen, dokumentieren, Nachsorge kennen.
- Geschult werden alle, die mit Patientinnen, Patienten oder Publikum arbeiten – auch Führungskräfte. Geübt wird regelmäßig, nicht einmalig.
- Dauerhaft wirkt sie als Teil eines Deeskalationsmanagements: mit klaren Regeln, Trainerinnen und Trainern aus dem eigenen Haus und Rückhalt der Leitung.
- Schulung ersetzt keine technischen und organisatorischen Maßnahmen. In der Rangfolge kommt sie danach.
Was bringt eine Deeskalationsschulung?
Einem Übergriff geht fast immer ein Gespräch voraus. Wer Verhalten einschätzen kann und die Grundregeln der Deeskalation beherrscht, kann bedrohliche Situationen oft verhindern. Die Grundregeln stehen im Ratgeber „Gewalt und Übergriffe in Klinik und Pflege“.
- Auswertung einer Ausbildung: Bayerische Unfallversicherungsträger bildeten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Gesundheitsdienst, Rettungsdienst und Verwaltung aus. Die Auswertung 2018 bis 2020 ergab: Die Schulungen schärfen den Blick für Übergriffe und geben Sicherheit, das Gelernte anzuwenden.
- Befragung in Notaufnahmen: 2020 fühlten sich nur knapp 10 Prozent von 349 Beschäftigten von ihrer Einrichtung gut auf Übergriffe vorbereitet. Gute Vorbereitung hing mit geringerem Burnout-Risiko und weniger Belastung zusammen – ein Zusammenhang, kein Beweis für Ursache und Wirkung.
Was gehört in eine gute Schulung?
Checkliste nach den wesentlichen Inhalten laut DGUV:
- Ursachen verstehen: etwa Schmerz, Angst, lange Wartezeiten, Alkohol oder Erkrankungen, die die Wahrnehmung verändern.
- Warnzeichen erkennen: Anspannung und Stress beim Gegenüber früh einschätzen.
- Mit Worten und Körpersprache deeskalieren: aktiv zuhören, ruhig und klar sprechen, Abstand lassen, keine drohenden Gesten. Standardsätze helfen, wenn unter Stress die Worte fehlen.
- Die Lage einschätzen: Ist die Person erreichbar? Gefährliche Gegenstände in Reichweite? Fluchtwege? Hilfe in der Nähe?
- Sich schützen: Rückzug ist oft die beste Wahl. Befreiungs- und Abwehrtechniken sind schonend und das letzte Mittel.
- Hilfe holen: Notrufgeräte bedienen und die Rettungskette üben.
- Grenzen setzen bei sexueller Belästigung: offen benennen, dass man das nicht will.
- Wissen, was erlaubt ist: etwa Notwehr.
- Danach richtig handeln: dokumentieren und die Melde- und Nachsorgewege des Hauses kennen.
Wichtig ist der ganze Bogen. Ein Kurs nur zu Abwehrtechniken, ohne Gesamtkonzept, verspricht keinen Erfolg und kann sogar gefährlich sein. Das Gelernte muss unter Stress abrufbar sein. Deshalb wird viel geübt.
Wer sollte geschult werden?
- Alle mit Kontakt zu betreuten Menschen und Angehörigen: über Berufsgruppen und Hierarchien hinweg, Teams gemeinsam.
- In der Notaufnahme: Die BGW empfiehlt die Schulung verbindlich für alle in Pflege und ärztlichem Dienst, auch für Auszubildende – vor dem ersten Einsatz dort.
- Führungskräfte: Die DGUV rät, sie bei der Qualifizierung mitzudenken. Nimmt die oberste Führungsebene das Thema nicht ernst, haben es Teams schwer, Prävention und eine offene Gesprächskultur aufzubauen.
- Eigene Trainerinnen und Trainer: Wählen Sie sie nach Rückhalt im Kollegium, Ausbildung, Berufserfahrung und didaktischem Geschick aus. Geben Sie ihnen Zeit.
Ein deutlich höheres Risiko haben auch Gruppen außerhalb des Gesundheitswesens, etwa Beschäftigte im Personenverkehr, in Sozialbehörden mit Publikumskontakt, in Banken und an Kassen. Für Arbeitsplätze mit Kundenkontakt nennt die DGUV Seminare zur Kommunikation mit schwierigen Kundinnen und Kunden, zu Deeskalation und Selbstbehauptung.
Wie oft wird geübt?
- Unterweisung: bei der Einstellung, bei neuen Aufgaben und mindestens einmal im Jahr, dokumentiert. Sie erklärt Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Notfallplan.
- Training: Gesprächs-, Ausweich- und Abwehrtechniken müssen immer wieder geübt werden. Ungeübt können Abwehrtechniken gefährlich sein.
Einen festen Abstand für alle Bereiche nennen die Quellen nicht. Für Notaufnahmen empfiehlt die BGW, möglichst jährlich aufzufrischen, spätestens alle drei Jahre.
Wie verankern Sie die Schulung im Betrieb?
Wirksame Deeskalation braucht Rahmenbedingungen in der ganzen Einrichtung – ein Deeskalationsmanagement. Die BGW fördert die Ausbildung eigener Trainerinnen und Trainer nur, wenn der Betrieb gut etablierte Strukturen im Arbeitsschutz nachweist.
Ablauf in sechs Schritten:
Bedarf klären
In der Gefährdungsbeurteilung prüfen: Sind alle qualifiziert? Passen Inhalte und Umfang? Schwerpunkte je Bereich setzen.
Regeln festlegen
Verbindlich klären, was im Ernstfall erlaubt ist und wer was tut.
Schulen und üben
Alle Betroffenen, Teams gemeinsam, mit festen Auffrischungen.
Eigene Trainerinnen und Trainer einsetzen
Sie bleiben am Ball und sind im Bedarfsfall leichter erreichbar.
Vorfälle erfassen und auswerten
Regelmäßig, für Notaufnahmen laut BGW mindestens jährlich im Arbeitsschutzausschuss. Daraus folgen Schritte, etwa eine Schulung der Führungskräfte.
Wirksamkeit prüfen und anpassen
Der Betriebsrat bestimmt bei den Maßnahmen mit.
Leitung, Führungskräfte und Beschäftigte müssen das mittragen.
Wie wählen Sie eine Schulung aus?
Checkliste:
- Passend: zu Ihren Gefährdungen und übertragen auf den eigenen Arbeitsbereich.
- Vollständig: deckt den ganzen Bogen ab, nicht nur Abwehrtechniken.
- Schonend: Techniken ohne Verletzungen und Schmerzen; die Beziehung zu den betreuten Menschen bleibt erhalten.
- Viel Übung: intensiv genug für die Praxis.
- Klare Ziele: Inhalte vorher abstimmen, genug Zeit einplanen, nicht überladen.
- Auffrischung eingeplant: am besten mit eigenen Trainerinnen und Trainern.
Wo liegen die Grenzen?
Schulung ist eine personenbezogene Maßnahme. Technische und organisatorische Maßnahmen gehen vor, und erst die Kombination schützt wirksam. Im Mindeststandard der BGW für Notaufnahmen ist die Schulung einer von zehn Punkten, neben Zugangskontrolle, geschütztem Anmeldetresen, Rückzugsraum, Notruf und Nachsorge. Auch genug Personal und Informationen für Wartende senken das Risiko.
Niemand muss sich selbst gefährden, um eine angreifende Person zu schonen. Und kein Konzept schließt Übergriffe völlig aus. Deshalb braucht es Notfallplan und Nachsorge.
Häufige Fragen
Ist eine Deeskalationsschulung Pflicht?
Das Arbeitsschutzgesetz nennt sie nicht ausdrücklich. Pflicht sind Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung; eine Gefährdung kann auch aus unzureichender Qualifikation entstehen. Die DGUV hält Schulung für selbstverständlich, wo Beschäftigte in Gesundheitsberufen mit herausforderndem Verhalten zu tun haben. In der Psychiatrie ist sie Standard, im Rettungsdienst fordern die Aufsichtsbehörden sie.
Reicht die jährliche Unterweisung?
Sie ist Pflicht, ersetzt aber kein Training. Deeskalation muss man üben, damit sie unter Stress abrufbar ist. Die DGUV führt beides als eigene Maßnahmen.
Unterstützt die Unfallversicherung?
Ja. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten Handlungshilfen, Beratung und Fortbildungen. Die BGW hat zudem ein Seminar für Führungskräfte und fördert eigene Trainerinnen und Trainer.
So unterstützen wir
Mit der Deeskalationsausbildung bietet HealthyWork Solutions ein Training zum Umgang mit Übergriffen und Gewalt an: Deeskalation, Eigenschutz und Handlungssicherheit für Mitarbeitende. Im App-Modul Deeskalation & Nachsorge melden Beschäftigte Beschimpfungen, Bedrohungen und Übergriffe per Link oder QR-Code; die Auswertung zeigt, wo und wann sich Vorfälle häufen.
Quellen
- DGUV Information 207-025 „Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“ (2018)
- DGUV Information 207-012 „Traumatische Ereignisse in Gesundheitsberufen“, Ausgabe März 2022
- DGUV Information 206-015 „Alles für den Kunden? Arbeitsbelastungen und Bedrohungen an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt“, aktualisierte Fassung Februar 2015
- DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall! Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“, Ausgabe März 2025
- DGUV, Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG): „Evaluation einer Ausbildung für ein systematisches Deeskalationsmanagement“, Aus der Arbeit des IAG Nr. 3117, Ausgabe 12/2021
- DGUV, Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG): „Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz“, Aus der Arbeit des IAG Nr. 3012, Stand 06/2023
- BGW: „Gewalt und Aggression in den Branchen der BGW – Unfalldaten der BGW aus den Jahren 2018 bis 2022 und Forschungsergebnisse“ (BGW 55-83-006), Stand 09/2023
- BGW: „Kliniken – Mindeststandard für die Gewaltprävention in der Notaufnahme“ (2025)
- BGW 08-00-006 „Umgang mit Gewalt und Belästigung – Deeskalationstraining und kollegiale Erstbetreuung“, Stand 08/2025
- BGW: Selbsteinschätzung „Gewalt und Belästigung“, Stand 11/2022
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3, 4, 5 und 12
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (2013), § 4 Abs. 1
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Abs. 1 Nr. 7