Zum Inhalt springen

Wir verwenden Google Analytics, um die Nutzung unserer Website statistisch auszuwerten. Dabei werden Cookies gesetzt. Die Erfassung erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung, die Sie jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ unten auf der Seite widerrufen können. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
HealthyWork Solutions
BeratungPreiseKontakt
AnmeldenKostenlos testen
  1. Ratgeber
  2. GB Psych

Ratgeber · GB Psych

GB Psych Schritt für Schritt: Ablauf und Methoden

Wie Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung planen, durchführen und aktuell halten – in sieben Schritten, für jede Branche.

Martin Minx
Arbeits- und Organisationspsychologe
Stand: Oktober 2026ca. 5 Minuten Lesezeit

Inhalt

  • Was ist psychische Belastung?
  • Warum ist die GB Psych Pflicht?
  • Wer ist beteiligt?
  • Welche Methode passt?
  • Ablauf in sieben Schritten
  • Was gehört in die Dokumentation?
  • Häufige Fragen
  • Quellen
Inhalt +
  • Was ist psychische Belastung?
  • Warum ist die GB Psych Pflicht?
  • Wer ist beteiligt?
  • Welche Methode passt?
  • Ablauf in sieben Schritten
  • Was gehört in die Dokumentation?
  • Häufige Fragen
  • Quellen

Kurz gesagt

  • Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen bei der Arbeit beurteilen – ausdrücklich auch die durch psychische Belastung.
  • Beurteilt und gestaltet wird die Arbeit, nicht der einzelne Mensch.
  • Der Ablauf hat sieben Schritte: von der Festlegung der Arbeitsbereiche bis zur Fortschreibung.
  • Beteiligt sind Betriebs- oder Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Führungskräfte und Beschäftigte.

Was ist psychische Belastung?

Psychische Belastung ist alles, was bei der Arbeit von außen auf einen Menschen einwirkt und ihn psychisch beeinflusst. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz oder die Lage der Arbeitszeit.

Der Begriff ist neutral. Belastung kann anregen und beim Lernen helfen. Je nach Art, Stärke und Dauer kann sie aber auch zu Ermüdung oder Stress führen und auf Dauer der Gesundheit schaden.

Warum ist die GB Psych Pflicht?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Gefährdungen bei der Arbeit zu beurteilen und daraus die nötigen Maßnahmen abzuleiten. Psychische Belastung ist dort ausdrücklich genannt.

Das Ziel: Die Arbeit soll so gestaltet sein, dass Gefährdungen für die körperliche und die psychische Gesundheit möglichst vermieden werden.

Wer ist beteiligt?

  • Der Arbeitgeber ist verantwortlich. Er kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen.
  • Der Betriebs- oder Personalrat bestimmt bei Organisation und Durchführung mit. Empfohlen wird ein Vorgehen im Einvernehmen.
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten und unterstützen Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalrat.
  • Führungskräfte und Beschäftigte werden einbezogen. So werden Gefährdungen erkannt, und Maßnahmen werden mitgetragen.

Welche Methode passt?

Die GDA-Empfehlungen nennen drei Wege. Jeder hat Stärken und Grenzen.

  • Befragung: Alle Beschäftigten können teilnehmen. Sie gibt einen Überblick über viele Themen und zeigt Schwerpunkte. Damit die Antworten vertraulich bleiben, braucht jede Auswertungsgruppe eine Mindestgröße. Außerdem müssen genug Beschäftigte mitmachen.
  • Beobachtungsinterview: Geschulte Personen beobachten die Arbeit und sprechen kurz mit den Beschäftigten. So wird Belastung unabhängig vom persönlichen Erleben erfasst. Bei vielen verschiedenen Tätigkeiten ist der Aufwand hoch.
  • Workshop: Beschäftigte und Führungskräfte beschreiben und beurteilen ihre Arbeit gemeinsam, mit fachkundiger Moderation. Dabei lässt sich klären, welche Maßnahmen es gibt und welche fehlen. Nötig ist eine offene, vertrauensvolle Gesprächskultur.

Ablauf in sieben Schritten

Planen Sie vorher das ganze Vorgehen: Methoden und Instrumente, aber auch, wie Maßnahmen später entwickelt und geprüft werden. Die GDA-Empfehlungen raten, das Vorgehen zuerst in einem Teilbereich zu erproben.

  1. 1

    Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

    Teilen Sie den Betrieb in Einheiten auf: nach Tätigkeit, etwa Führungsaufgaben oder ambulante Pflege, oder nach Bereich, etwa Verwaltung, Lager oder Außendienst. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht es, eine Tätigkeit stellvertretend zu beurteilen.

  2. 2

    Gefährdungen ermitteln

    Betrachtet werden sechs Gestaltungsbereiche: Arbeitsinhalt und -aufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung. In jeder Branche gehören Arbeitsintensität, Arbeitszeit, Handlungsspielraum, soziale Beziehungen – besonders zu Vorgesetzten – und die Arbeitsumgebung dazu. Einen ersten Überblick geben vorhandene Unterlagen wie Arbeitsplatzbeschreibungen, Organigramme oder Aufzeichnungen der Arbeitszeit.

  3. 3

    Gefährdungen beurteilen

    Prüfen Sie, ob die bestehenden Maßnahmen ausreichen oder ob weitere nötig sind. Die Beurteilung muss sachlich begründet und nachvollziehbar sein.

  4. 4

    Maßnahmen festlegen

    Bekämpfen Sie Gefahren an der Quelle. Maßnahmen, die Organisation, Abläufe und Tätigkeiten verändern, gehen vor Maßnahmen, die nur das Verhalten Einzelner ändern sollen. Achten Sie darauf, Belastung nicht in einen anderen Bereich zu verschieben. Legen Sie Termine und Verantwortliche fest.

  5. 5

    Maßnahmen durchführen

    Beginnen Sie zeitnah. Bei vielen Themen dürfen Sie Schritt für Schritt vorgehen und Schwerpunkte setzen, etwa nach Dringlichkeit, Zahl der Betroffenen und Umsetzbarkeit.

  6. 6

    Wirksamkeit prüfen

    Prüfen Sie nach einer angemessenen Frist zweierlei: Wurde die Maßnahme umgesetzt? Hat sie die Gefährdung verringert? Dafür können Nachfragen bei einer Begehung oder eine kurze schriftliche Befragung reichen. Manche Maßnahmen wirken erst später. Wirkt eine Maßnahme nicht, braucht es andere oder weitere.

  7. 7

    Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

    Prüfen Sie regelmäßig, ob die Beurteilung noch aktuell ist. Aktualisieren Sie sie bei Änderungen, etwa nach einer Umstrukturierung, nach Überlastungsanzeigen, Unfällen oder Beinaheunfällen oder wenn sich Beschwerden auffällig häufen.

Was gehört in die Dokumentation?

Jeder Betrieb muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Aus den Unterlagen muss erkennbar sein, dass sie wirklich durchgeführt wurde. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben: Papier oder elektronisch, beides geht.

Checkliste nach den GDA-Empfehlungen – mindestens sollte enthalten sein:

  1. 1Beurteilungder Gefährdungen
  2. 2Maßnahmenmit Terminen und Verantwortlichen
  3. 3Durchführungder Maßnahmen
  4. 4WirksamkeitErgebnis der Prüfung
  5. 5Datumder Erstellung oder Aktualisierung

Häufige Fragen

Muss die GB Psych getrennt von der übrigen Gefährdungsbeurteilung laufen?+

Nein. Sie kann Teil der bestehenden Gefährdungsbeurteilung sein. Empfohlen wird, vorhandene Gremien einzubinden, zum Beispiel den Arbeitsschutzausschuss.

Werden dabei einzelne Beschäftigte beurteilt?+

Nein. Die Beurteilung bezieht sich auf Tätigkeiten und Arbeitsbereiche. Gestaltet wird die Arbeit, nicht der Mensch.

Reicht eine Befragung?+

Für den Überblick ja. Zeigt sie Hinweise auf Gefährdungen, werden diese für die Planung der Maßnahmen in der Regel genauer untersucht, etwa im Workshop oder mit Beobachtungsinterviews.

Wie oft muss die GB Psych wiederholt werden?+

Einen festen Abstand nennen die GDA-Empfehlungen nicht. Entscheidend ist, dass die Beurteilung aktuell ist.

Wo finde ich ein passendes Verfahren?+

Viele Unfallversicherungsträger, Arbeitsschutzbehörden, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bieten Handlungshilfen und Verfahren an und beraten. Empfohlen werden Verfahren, die sich in der Praxis bewährt haben, am besten für die eigene Branche.

So hilft die App

Das Modul GB Psych führt durch den Ablauf nach der GDA-Leitlinie: Abteilungen festlegen, Befragung, Ergebnisse je Abteilung, Maßnahmen, Wirksamkeit prüfen und Dokumentation. Die Beschäftigten nehmen vertraulich per Link oder QR-Code teil, auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch oder Türkisch. Ergebnisse erscheinen erst nach dem Ende der Befragung und nur gebündelt ab einer Mindestzahl, standardmäßig 5 Antworten je Gruppe. Das Basisinstrument fragt die sechs Gestaltungsbereiche nach den GDA-Empfehlungen ab, Zusatzinstrumente sind wählbar. Nach etwa zwei Jahren erinnert die App an die Wiederholung.

GB Psych ansehen

Quellen

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3, 4, 5, 6 und 13
  2. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Abs. 1 Nr. 7
  3. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), §§ 3 und 6
  4. GDA-Arbeitsprogramm Psyche: „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung – Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis“, 4. Auflage 2022, aktualisiert am 06.01.2026

Weiterlesen

  • Alle Ratgeber
  • Ratgeber GB Psych im Krankenhaus
  • Ratgeber Gesund führen
  • GB Psych in der App
  • Beratung
  • Begriffe von A bis Z

Kostenlos testen

Alle drei Module 60 Tage testen

Ohne Zahlungsdaten, der Test endet automatisch. Oder sehen Sie sich die App in einer kurzen Vorführung an.

Kostenlos testen
HealthyWork SolutionsHealthyWork Solutions

Web-App für den Arbeitsschutz: GB Psych, Deeskalation & Nachsorge und Unfallmanagement.

© 2026 HealthyWork Solutions

Produkt

  • Plattform-Überblick
  • GB Psych
  • Deeskalation & Nachsorge
  • Unfallmanagement
  • Preise

Unternehmen

  • Beratung
  • Häufige Fragen
  • Ratgeber
  • Begriffe A–Z
  • Kontakt
  • GDA-Portal

Kontakt

  • Solmsstraße 32
    10961 Berlin
  • service@healthywork-solutions.com
Über unsImpressumDatenschutzAGBLinkedIn