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GB Psych im Krankenhaus: typische Belastungen und was bei der Umsetzung zählt

Was Beschäftigte in Kliniken psychisch belastet – und wie Sie die Gefährdungsbeurteilung in einem Haus mit vielen Bereichen, Schichten und Berufsgruppen umsetzen.

Martin Minx
Arbeits- und Organisationspsychologe
Stand: Oktober 2026ca. 4 Minuten Lesezeit

Inhalt

  • Welche Belastungen sind im Krankenhaus typisch?
  • Wie teilen Sie ein großes Haus sinnvoll ein?
  • Wie erreichen Sie Beschäftigte im Schichtdienst?
  • Wer muss mitreden?
  • Wie kommen Sie zu Maßnahmen, die wirken?
  • Häufige Fragen
  • Quellen
Inhalt +
  • Welche Belastungen sind im Krankenhaus typisch?
  • Wie teilen Sie ein großes Haus sinnvoll ein?
  • Wie erreichen Sie Beschäftigte im Schichtdienst?
  • Wer muss mitreden?
  • Wie kommen Sie zu Maßnahmen, die wirken?
  • Häufige Fragen
  • Quellen

Kurz gesagt

  • Psychische Belastung gehört in jede Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV sieht sie in allen Arbeitsbereichen des Gesundheitsdienstes – von der Pflege über OP und Labor bis zur Reinigung.
  • Typisch sind Zeitdruck, Unterbrechungen, Schicht- und Nachtarbeit, emotional belastende Situationen, Übergriffe und Reibung zwischen den Berufsgruppen.
  • Bilden Sie Einheiten mit ähnlicher Arbeit und genug Beschäftigten. So sind die Ergebnisse aussagekräftig und bleiben vertraulich.
  • Betriebsrat oder Personalrat bestimmen mit. Beziehen Sie sie von Anfang an ein.

Welche Belastungen sind im Krankenhaus typisch?

Im Gesundheitsdienst treten psychische Belastungen verstärkt auf. Besonders oft genannt werden:

  • Zeitdruck: Arbeiten unter Zeitdruck, fehlendes Personal, wenig Zeit bei hohem Qualitätsanspruch. Pflegende berichten häufig von starkem Leistungsdruck und mehreren Aufgaben gleichzeitig – im Krankenhaus wie im Pflegeheim.
  • Unterbrechungen: Pflegende in Krankenhäusern erleben häufiger Störungen und Unterbrechungen als in der ambulanten Pflege und im Pflegeheim. Als mögliche Gründe nennt ein Fachartikel unter anderem die Patientenklingel und Geräte, die sofort eine Reaktion verlangen.
  • Schicht- und Nachtarbeit: Pflegepersonal arbeitet oft im Nacht- oder Schichtdienst. Das führt zu Stress, Nachtarbeit kann den Schlaf stören. Als Gefährdung nennt die GDA außerdem Rufbereitschaft, verkürzte Ruhezeiten und kurzfristige Überstunden, wenn jemand vertreten werden muss.
  • Emotionale Anforderungen: schwere Krankheit und Sterben, unerwartete Todesfälle, Schwerstverletzte, Menschen mit Angst vor der Behandlung. Für die Krankenpflege nennt die GDA diese Belastung ausdrücklich.
  • Übergriffe: Beschimpfungen, Drohungen und körperliche Übergriffe gehören für viele zum Arbeitsalltag, etwa in Notaufnahmen und auf psychiatrischen Stationen.
  • Zusammenarbeit der Berufsgruppen: Ärztlicher Dienst, Pflege, Labor, Physiotherapie, OP und Verwaltung greifen ineinander. Sind die Schnittstellen nicht abgestimmt, kann das die Pflege belasten.

Auch andere Bereiche sind betroffen: Im Labor herrscht Zeitdruck. In der Reinigung kann es zu ungünstigen Arbeitszeiten, Zeitdruck und Übergriffen kommen.

Wie teilen Sie ein großes Haus sinnvoll ein?

Beurteilt wird je nach Art der Tätigkeit. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht es, eine Tätigkeit stellvertretend zu beurteilen. Einheiten können Berufsgruppen sein oder Bereiche wie eine Station oder Abteilung. Oft passen bestehende Teams. In größeren Häusern lohnt es sich, Führungskräfte als eigene Gruppe zu betrachten.

Damit die Antworten vertraulich bleiben, braucht jede Auswertungsgruppe eine Mindestgröße und eine ausreichende Beteiligung.

Beispiel: Die Intensivstation wird eine eigene Einheit. Zwei kleine Stationen mit gleichartiger Arbeit werden zusammengefasst, damit die Gruppe groß genug ist. Die Stationsleitungen bilden eine eigene Gruppe.

Wie erreichen Sie Beschäftigte im Schichtdienst?

Die BGW rät: drei bis vier Wochen Befragungszeitraum, einfache Wege online und auf Papier, Ausfüllen auch zu Hause – mit Zeitgutschrift. Meiden Sie Urlaubszeiten und Phasen mit viel Arbeit. Legen Sie vorher fest, an welchen Orten und über welche Geräte man teilnehmen kann.

Arbeiten in Ihrem Haus Menschen mit verschiedenen Muttersprachen, achten Sie bei der Wahl des Fragebogens darauf, ob es Übersetzungen gibt.

Wer muss mitreden?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Betriebsrat oder Personalrat haben bei der Organisation und Durchführung Mitbestimmungsrechte. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin oder Betriebsarzt beraten. Die Interessenvertretung gehört von Anfang an dazu. Ein bestehender Arbeitsschutzausschuss kann die Steuerung übernehmen.

Beziehen Sie auch Beschäftigte und Führungskräfte ein, damit die Maßnahmen mitgetragen werden.

Wie kommen Sie zu Maßnahmen, die wirken?

Den allgemeinen Ablauf erklärt der Ratgeber „GB Psych Schritt für Schritt“. Grundsatz: Maßnahmen, die die Arbeit verändern, haben Vorrang vor Maßnahmen für das Verhalten Einzelner. Für das Krankenhaus besonders wichtig:

  • Unterbrechungen ordnen: Unterscheiden Sie notwendige von vermeidbaren Unterbrechungen. Ansätze sind abgestimmte Besuchszeiten, feste Visitezeiten und klare Zuständigkeiten bei Patientennotrufen.
  • Dienstpläne gestalten: zum Beispiel Schichten vorwärts wechseln, höchstens drei Nachtschichten hintereinander, möglichst ein freier Abend pro Woche. OP-, Bereitschaftsdienst- und Urlaubspläne vorab abstimmen.
  • Schnittstellen gemeinsam lösen: Probleme zwischen Bereichen lassen sich oft nur gemeinsam verbessern. Eine Lösung darf die Belastung nicht in einen anderen Bereich verschieben.
  • Emotionale Arbeit begleiten: zum Beispiel Supervision oder Balint-Gruppen für stark belastete Bereiche wie die Onkologie, dazu Nachsorge nach belastenden Ereignissen.
  • Stärken sichern: Gute Zusammenarbeit im Team erleben Pflegende häufig. Halten Sie fest, was entlastet, und bauen Sie darauf auf.

Prüfen Sie danach: Wurde die Maßnahme umgesetzt? Und gibt es zum Beispiel wirklich weniger Unterbrechungen? Manche Wirkung zeigt sich erst später. Aktualisieren Sie die Beurteilung bei Änderungen, etwa nach Umstrukturierungen oder Überlastungsanzeigen.

Häufige Fragen

Gehören Ärztinnen, Ärzte und Verwaltung dazu?+

Ja, die Gefährdungsbeurteilung gilt für alle Beschäftigten. Bei Klinikärztinnen und -ärzten zeigte eine Analyse Zeitdruck und Unsicherheit, aber auch kritische Ergebnisse zu Respekt und Anerkennung durch die Klinikleitung.

Reicht eine Befragung für das ganze Haus?+

Gemeinsam befragen ja, aber getrennt für jede Einheit auswerten. Die Ergebnisse besprechen Sie mit den zuständigen Führungskräften und danach mit den Teams.

Gehören Übergriffe in die GB Psych?+

Ja. Die GDA nennt Übergriffe durch Patientinnen und Patienten als Gefährdung. Ziel ist, Beschäftigte davor zu schützen und ihnen danach zu helfen. Mehr dazu im Ratgeber „Gewalt und Übergriffe in Klinik und Pflege“.

So hilft die App

Die App führt Sie durch den Ablauf nach GDA-Leitlinie: Abteilungen festlegen, befragen, Ergebnisse je Abteilung, Maßnahmen, Wirksamkeit prüfen, Dokumentation. Beschäftigte nehmen vertraulich per Link oder QR-Code teil, auch am Handy – das passt zum Schichtdienst. Ergebnisse gibt es erst nach dem Ende der Befragung und nur gebündelt ab einer Mindestzahl (Standard: 5 Antworten je Gruppe). Abteilungsleitungen sehen nur ihre eigenen Abteilungen. Die Befragung gibt es auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Türkisch, mehrere Standorte sind möglich. Dazu kommen die Module Deeskalation & Nachsorge (Übergriffe melden, Peers koordinieren) und Unfallmanagement.

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Quellen

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 und § 5
  2. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Abs. 1 Nr. 7
  3. GDA-Arbeitsprogramm Psyche: „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung – Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis“, 4. Auflage 2022, aktualisiert am 06.01.2026
  4. BGW: „Psychische Gesundheit im Fokus – BGW-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung“ (BGW 08-00-005), Stand 07/2025
  5. DGUV Information 207-019 „Gesundheitsdienst“, Ausgabe November 2025
  6. DGUV Information 207-012 „Traumatische Ereignisse in Gesundheitsberufen“, Ausgabe März 2022
  7. Schütte M., Petersen J.: „Die von Pflegenden unterschiedlicher Pflegeeinrichtungen wahrgenommene Belastung bei der Arbeit“. ASU Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin 58 (2023), S. 180–184

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